Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Vorraussetzungen

Aufgaben und Arbeitsgebiete

Wo kann ausgebildet werden?

Wer darf ausbilden?

Ausbildungsinhalte

Ausbildung

Prüfung

Berufsziel

Zugangsvoraussetzungen

Vorbereitung zur Prüfung

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Mit der Fachkraft für Veranstaltungstechnik wurde 1998 ein bundeseinheitlicher, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf geschaffen, der den gestiegenen Anforderungen in den Kultur- und Medienbereichen Rechnung trägt. Die Ausbildung soll traditionelle, spezialisierte Berufe wie Bühnentechniker, Montagehandwerker, Eventtechniker, Beleuchter und Tontechniker in einem neuen, umfassenden Berufsbild zusammenführen. Grund ist die immer weiter zunehmende Komplexität der heutigen Veranstaltungstechnik, die vielseitig qualifiziertes Personal erfordert. Ein interessanter, vielfältiger Beruf mit guten Zukunftschancen, der vielen Unternehmen und Institutionen der Veranstaltungsproduktion die Möglichkeit gibt, ihre Effektivität im technischen Bereich zu steigern. Die dreijährige, praxisorientierte Ausbildung kann in allen Veranstaltungs- und Produktionsbetrieben sowie in Unternehmen der Fachbranche absolviert werden, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Der Berufsschulunterricht findet in der jeweils zuständigen Berufsschule statt.


Vorraussetzungen

Fachkraft für Veranstaltungstechnik kann jede Person, die das 14. Lebensjahr erreicht hat und mindestens einen Hauptschulabschluss hat werden. Ein Mindestalter von 17 Jahren bei Ausbildungsbeginn wird jedoch empfohlen, da der Auszubildende so bereits im 2. Ausbildungsjahr an abendlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, ohne mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Konflikt zu geraten. Ein guter Realschulabschluss oder Abitur erleichtern den Zugang.

Weitere Vorraussetzungen sind:

• technisches Verständnis

• handwerkliches Geschick

• künstlerisch-kreative Begabung und Verständnis für technisch-künstlerische Zusammenhänge

• Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein

eine allgemein gute körperliche Konstitution, da beispielsweise Montagearbeiten und Nachtarbeit in diesem Beruf zum Alltag gehören. Auch mit flexiblen Arbeitszeiten muss gerechnet werden.

Gutes Englisch spielt in vielen, jedoch nicht in allen Betrieben eine Rolle

Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick ist unbedingt notwendig. Außerdem wird gute Farbsehtüchtigkeit und musikalisches Gehör verlangt. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik sollten zuverlässig und verantwortungsbewusst arbeiten können. Wochenend- und Feiertagsarbeit sind im Produktions- und Eventbetrieb genauso selbstverständlich wie wechselnde Arbeitsorte und flexible Einsatzzeiten.


Aufgaben und Arbeitsgebiete

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik lernen, Veranstaltungen vorzubereiten und technisch zu begleiten. Sie müssen wissen, welche Geräte und Einrichtungen geeignet sind und wie sie installiert und bedient werden. Außerdem bauen sie Bühnen und erforderliche Geräte auf und kümmern sich um die Energieversorgung sowie um Licht und Beschalung für akustische und optische Effekte. Sie Sie stehen den Künstlern und Meistern für Veranstaltungstechnik aktiv beiseite und und sorgen mit ihrem Know-how für das Gelingen der Veranstaltung oder Produktion. Dabei kann ihr Betätigungsfeld von der Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes über die Beratung des Veranstalters, die Planung und Durchführung der Veranstaltung bis zur Abrechnung der durchgeführten Arbeiten reichen. Dagegen herrscht in großen Betrieben mit viel Personal weitgehende Arbeitsteilung.

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik :

• Planen und realisieren Veranstaltungen

• organisieren fachspezifische Arbeitsabläufe

• bauen und montieren veranstaltungstechnische Einrichtungen

• bedienen Spezialfahrzeuge (z.B. Flurförderzeuge), Bühnenmaschinerien und Medieneinrichtungen

• konfigurieren, bedienen und prüfen Projektions- und Beleuchtungsanlagen inkl. Anlagen zur Energieversorgung

• konfigurieren, bedienen und prüfen Beschallungsanlagen

• konzipieren und bewerten Spezialeffekte

• beachten sicherheitsrelevante Vorschriften, Regeln und spezifische Verordnungen


Wo kann ausgebildet werden?

In allen Betrieben der Kulturproduktion, in denen szenische Darstellungen aller Art produziert und dargeboten werden, wenn die Tätigkeitsfelder entsprechend Ausbildungsrahmenplan vorhanden sind. In der Regel sind dies Theater, Mehrzweckhallen, Fernsehanstalten, Filmproduktionsfirmen, Dienstleister der AV- und Veranstaltungstechnik, Messebau- und Eventbetriebe oder Kultur- und Kongresszentren. Da viele Betriebe nur einen Teil der geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln können, besteht die Möglichkeit eines Ausbildungsverbundes.


Wer darf ausbilden?

Alle Betrieb, die die Tätigkeitsfelder entsprechend Ausbildungsrahmenlehrplan anbieten können und in denen eine fachlich und persönlich geeignete Person mit Ausbilderbefugnis zur Verfügung steht.

Dies sind z.B.:

• Dipl.- Ingenieure einer einschlägigen Fachrichtung

• Meister einer einschlägigen Fachrichtung mit IHK oder HWK- Prüfung

• Personen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Veranstaltungstechnik

Wenn Sie einen Ausbildungsbetrieb suchen sprechen einen entsprechenden an. Die Theater-, Film- und Fernsehanstalten finden sie z.B. im Deutschen Bühnenjahrbuch, das in jeder guten öffentlichen Bücherei und jedem Theater vorhanden ist. Dienstleister der AV- und Veranstaltungstechnik, Messebau- und Eventbetriebe oder Kultur- und Kongresszentren müssen sie sich aus dem Branchenbuch heraussuchen. Sie können sie sich an einen der Bildungseinrichtungen wenden, da hier Informationen über Ausbildungsbetriebe vorliegen.


Ausbildungsinhalte

• Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen

• Beurteilen der Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten

• Planen von Arbeitsabläufen

• Zusammenarbeit im Team

• Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen

• Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen

• Aufbauen und Montieren von Bühnen- und Veranstaltungsaufbauten

• Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen

• Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung

• Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- Projektionseinrichtungen

• Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungseinrichtungen

• Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten

• Bewerten und Durchführen von Spezialeffekte

• Durchführen von Veranstaltungen


Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Die Ausbildung beginnt in der Regel im September.

Sie findet im dualen System im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule statt.


Prüfung

Die Ausbildung schließt mit der Fachkraftprüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Die Prüfungsanforderungen sind in einer Bundesverordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik festgelegt.


Staatl. geprüfte technische Fachkraft nach VStättV

Berufsziel

Produktionen mit Publikum im Theater, im Studio, in der Halle und im Freien müssen insgesamt und in Teilbereichen von fachlich geeigneten und geprüften Personen geleitet bzw. beaufsichtigt werden. Dafür sind von der Ländergesetzgebung amtliche Nachweise (Befähigungszeugnisse) über die fachliche und persönliche Befähigung zwingend vorgeschrieben (VStättV).

Die Prüfungen zur Erteilung des amtlichen Nachweises als technische Fachkraft für Bühne, Studio, Halle, Bühnenbeleuchtung und Studiobeleuchtung werden von Länderbehörden durchgeführt; diese entscheiden auch über die Zulassung zur Prüfung.

Entsprechend dieser Anforderungen ergibt sich für die staatlich geprüften technischen Fachkräfte entsprechend VstätVO eine hohe Verantwortung für die Sicherheit der Zuschauer und Beschäftigten bei den jeweiligen Veranstaltungen bzw. in den Veranstaltungsbetrieben. Neben den dafür notwendigen technischen Fachkenntnissen und der persönlichen Kompetenz haben die sicherheitsrelevanten Vorschriften und Verordnungen für den Betrieb von Versammlungsstätten einen besonderen Stellenwert.

Die staatlich geprüften technischen Fachkräfte nach VStättV gibt es für die beiden Fachbereiche Bühne/Studio/Halle und Beleuchtung.

Bühne/Studio/Halle

Die staatlich geprüften technischen Fachkräfte für Bühnen, Studios und Hallen haben ein etwa gleiches Aufgabengebiet, jedoch mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Es umfaßt die Vorbereitung und Durchführung von Produktionen und Veranstaltungen mit Publikum in Theatern, Studios, Hallen und im Freien. Die technische Fachkraft für Bühnen/Studios/Hallen ist bei den einzelnen Produktionen für den ordnungsgemäßen Aufbau, die Einrichtung, die Durchführung und den Abbau für die Bereiche Dekoration (Szenerie) und des Publikums mit dem Schwerpunkt Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit verantwortlich. Sie ist verpflichtet, in diesem Zusammenhang die Weisungsbefugnis wahrzunehmen, dabei muß der Einsatz von Personal- und Sachmittel nach technischen, künstlerischen, wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten geplant und durchgeführt werden.

Bühnenbeleuchtung/Studiobeleuchtung

Die staatlich geprüften technischen Fachkräfte für Beleuchtung Bühne und Beleuchtung Studio haben ein weitgehend gleiches Aufgabengebiet. Die fachlichen Unterschiede sind geringfügig. Es umfaßt die Vorbereitung und Durchführung von Produktionen und Veranstaltungen mit Publikum in Theatern, Studios, Hallen und im Freien. Die technische Fachkraft Beleuchtung ist bei den einzelnen Produktionen für den ordnungsgemäßen Aufbau, die Einrichtung, die Durchführung und den Abbau der Beleuchtung und Energieversorgung zuständig. Verantwortungsumfang und Zuständigkeit sind gleich wie bei der technischen Fachkraft für Bühnen, Studios und Hallen.


Ausbildung

Staatliche Prüfung

Die staatliche Prüfung der technischen Fachkräfte entsprechend der VStättV erfolgt nach Ländergesetzgebung. Die jeweils gültige Prüfungsordnung mit den Zulassungsbedingungen zur Prüfung erhalten Sie bei den Länderprüfstellen (siehe Adressen).

Welche Fachbereiche (Bühne, Studio, Halle, Bühnenbeleuchtung, Studiobeleuchtung) von den Prüfstellen geprüft werden, ist dort zu erfragen.


Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für eine Zulassung zur Prüfung sind im allgemeinen,

1. persönliche

gute Allgemeinbildung, Organisationstalent, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen, Führungsqualitäten und Verantwortungsbereitschaft

2. berufliche (alternativ)

2.1 Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf des Handwerks

oder der Industrie. Innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 4 Jahre praktische Tätigkeit in einem technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen. Der Fachbereich, in dem die praktische Tätigkeit stattgefunden hat, ist für die Zulassung zur jeweiligen Prüfung (Bühnen/Studios/Hallen bzw. Bühnen-, Studiobeleuchtung) entscheidend.2.2 Meisterprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf in einem Handwerk oder in der Industrie oder eine Technikerprüfung. Innerhalb der letzten 4 Jahre mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit in einem technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen. Die Fachbereichszuordnung der praktischen Tätigkeit, siehe Ziff. 2.1.

2.3. Diplom für ein abgeschlossenes Studium einer einschlägigen Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule, einer Gesamthochschule oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Privathochschule. Innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit in einem technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen. Die Fachbereichszuordnung der praktischen Tätigkeit, siehe Ziff. 2.1.

Erteilung des Befähigungszeugnisses auf Antrag

Wer eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Fachhochschule als Dipl.-Ing. der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik hat, kann auf Antrag von den Behörden, bei denen eine Prüfstelle eingerichtet ist, ein Befähigungszeugnis als technische Fachkraft Bühnen, Studio, Hallen bzw. Bühnen- und Studiobeleuchtung erhalten, wenn er eine entsprechende praktische Tätigkeit von mindestens 1 Jahr nach Abschluß des Studiums in einem technischen Betrieb von Bühnen, Hallen oder Studios nachweisen kann.


Vorbereitung zur Prüfung

Jeder Bewerber kann sich selbstverständlich eigenständig zur Prüfung vorbereiten. Da die erforderlichen Kenntnisse für eine erfolgreich abgelegte Prüfung sehr umfangreich und die Voraussetzungen für ein Selbststudium nicht immer gegeben sind wurden auf Veranlassung und mit Unterstützung der DTHG Weiterbildungslehrgänge als Vorbereitung zur Prüfung eingerichtet. In Vollzeitunterrichtsblöcken von insgesamt 10 Wochen wird das notwendige Fachwissen vermittelt. Schwerpunkte dabei sind, künstlerische, organisatorische und sicherheitstechnische Fragen sowie das Arbeits- und Gewerberecht. Praktische Kenntnisse aus den Betrieben und Grundkenntnisse in Mathematik, Physik, Mechanik, Elektrotechnik werden auch bei den Weiterbildungslehrgängen vorausgesetzt. Soweit diese Lücken aufweisen, sind gesonderte Kurse zur Auffrischung der Grundkenntnisse anzuraten.